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Was ist im Schadensfall zu tun

Verhalten im Schadensfall vor Ort

Bitte beachten Sie, dass Schadensfälle immer sofort dem Vermieter mitgeteilt werden müssen.
Die Telefonnummer Ihres Vermieter oder der Vermietstation finden Sie in Ihrem  Mietvertrag.
Es ist ratsam den Mietvertrag stets bei sich zu führen!

Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die Benutzung des Mietwagens gegen Bestimmungen des Mietvertrages verstößt.
Ohne Schadensmeldung an den Vermieter muss die im Mietpreis eingeschlossene Versicherungsleistung nicht anerkannt werden kann.

Halten Sie im Schadensfall vor Ort folgende Punkte unbedingt ein:
1. umgehend die Mietstation benachrichtigen und mit der Mietstation die weitere Vorgehensweise abstimmen
2. im Schadensfall immer die Polizei rufen und einen Polizeibericht erstellen lassen und sich diesen mit
  Aktenzeichen aushändigen lassen
3. bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen

Verhalten nach dem Schadensfall in Deutschland

Zur Erstattung der Selbstbeteiligung durch den deutschen Veranstalter werden die Unterlagen der Mietstation und der Polizei inklusive einer Kopie des Mietvertrages und eines Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung des Vermietpartners oder Belastung der Kreditkarte)unbedingt benötigt!!

Rufen Sie uns schnellstmöglich an. Wir helfen gern bei der Abwicklung der Formalitäten zur Schadensabwicklung in Deutschland.

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Kontakt: Reiseagentur Kirsten Bahnsen Stangeweg 16 12679 Berlin  Telefon 030 9333112
   Telefax 030 9339604 Für weitere Informationen benutzen  Sie bitte unser Formular für Anfragen
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