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Verhalten im Schadensfall vor Ort
Bitte beachten Sie, dass Schadensfälle immer sofort dem Vermieter mitgeteilt werden müssen.
Die Telefonnummer Ihres Vermieter oder der Vermietstation finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Es ist ratsam den Mietvertrag stets bei sich zu führen!
Der Versicherungsschutz entfällt,
wenn die Benutzung des Mietwagens gegen Bestimmungen des Mietvertrages verstößt. Ohne Schadensmeldung an den Vermieter muss die im Mietpreis eingeschlossene Versicherungsleistung nicht anerkannt
werden kann.
Halten Sie im Schadensfall vor Ort folgende Punkte unbedingt ein: 1. umgehend die Mietstation benachrichtigen und mit der Mietstation die weitere Vorgehensweise abstimmen
2. im Schadensfall immer die Polizei rufen und einen Polizeibericht erstellen lassen und sich diesen mit Aktenzeichen aushändigen lassen
3. bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen
Verhalten nach dem Schadensfall in Deutschland
Zur Erstattung der Selbstbeteiligung durch den deutschen Veranstalter werden die Unterlagen der Mietstation und der Polizei inklusive einer Kopie des Mietvertrages und eines Zahlungsnachweis der
Kaution (Quittung des Vermietpartners oder Belastung der Kreditkarte)unbedingt benötigt!!
Rufen Sie uns schnellstmöglich an. Wir helfen gern bei der Abwicklung der Formalitäten zur
Schadensabwicklung in Deutschland.
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